Die Überbrückungshilfe III
Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio hilfreicher Instrumente wie KfW-Kredite, Bürgschaften, Garantien, Soforthilfen Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und Abschlagszahlungen bei der Dezemberhilfe.
In Summe ist bei der November- und Dezemberhilfe bis heute ein Gesamtvolumen von rd. 2,8 Milliarden Euro an Abschlagzahlungen geflossen. Bei der Novemberhilfe sind zudem seit dem 12. Januar 2021 rd. 422 Millionen Euro an regulären Auszahlungen durch die Länder überwiesen worden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeswirtschaftsministeriums sowie der IT-Dienstleister arbeiten weiterhin mit sehr großem Einsatz daran, die restlichen Auszahlungen rasch zu ermöglichen. Das gilt auch für die Überbrückungshilfen III. Hier werden Abschlagszahlungen ab Februar erfolgen.
Gleichzeitig werdem wesentliche Verbesserungen umgestzt, um die Unternehmen noch besser zu unterstützen. So werden die Zugangsvoraussetzungen deutlich vereinfacht und die maximale Förderhöhe sowie die Abschlagszahlungen spürbar erhöht.
Mit der Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten wird der Einzelhandel unterstützt. Zudem können Unternehmen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend machen, z. B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Einzelheiten zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfen III finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html.