Klaus-Dieter Gröhler

Was wählen wir mit Erst- und Zweitstimme?

Am 26. September haben Sie bei der Wahl zum Bundestag und der Wahl zum Abgeordnetenhaus eine Erst- und eine Zweitstimme.

Die Erststimme ist Personenstimme: Mit dieser bestimmen Sie, welche Person Ihren Wahlkreis im Bundestag/Abgeordnetenhaus vertreten soll. Jeder Wahlkreis wird durch eine direkt gewählte Person im Parlament repräsentiert. Ich bin seit 2013 der direkt gewählte Abgeordnete für Charlottenburg-Wilmersdorf im Bundestag und kandidiere auch dieses Jahr. 

Die Zweitstimme ist Parteistimme: Mit dieser bestimmen Sie in welcher Stärke welche Partei im jeweiligen Parlament vertreten sein soll. 

Also:

Erststimme = Personenstimme

Zweitstimme = Parteistimme

...und wählen gehen!

Zusammengefasst finden Sie diese Information auch oben rechts unter Informationen im PDF.