Neues aus dem Bundestag
Folgende Themen stehen in dieser Sitzungswoche auf der Tagesordnung des Parlaments:
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, wird das wichtige Ziel der schnelleren Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau verfolgt. Zudem wird eine Flexibilisierung bestehenden Planungsrechts ermöglicht. Dazu wird ein neuer sektoraler Bebauungsplantyp für den Wohnungsbau eingeführt und das Bauen im Innen- und Außenbereich für bestimmte Fälle erleichtert. Flächen sollen leichter für die Bebauung mobilisiert werden, indem die Anwendungsbereiche der gemeindlichen Vorkaufsrechte und des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten erweitert werden. Für mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Wohnungsbauflächen wird außerdem die Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Weitere Regelungen heben die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden für den Klimaschutz hervor, gehen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung und Elektromobilität ein oder betreffen die Neubegründung von Wohnungseigentum, die sogenannte Umwandlung.
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze. In erster Lesung bringen wir einen Gesetzentwurf ein, der Konkretisierungen am Infektionsschutzgesetz zum Ziel hat. Ein zentrales Anliegen ist die Einführung einer Regelung, durch die per Flugzeug nach Deutschland Einreisende bereits vor Abflug einen Coronatest durchführen lassen müssen. Außerdem soll der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden für alle gegen COVID-19 geimpften Personen klargestellt werden. Die Ausbildung in Präsenz bei praktischen Ausbildungsabschnitten soll auch über dem Inzidenzwert von 165 für Hochschulen ermöglicht werden, wenn besonders ausgestattete Räumlichkeiten oder Lernumgebungen erforderlich sind. Für Aus- und Fortbildungseinrichtungen von Polizeien und Rettungsdiensten werden ebenso wie für einsatzrelevante Aus- und Fortbildungen im Bereich der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes spezifische Ausnahmen geschaffen.
Parallel dazu werden wir im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften dringend erforderliche weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz umsetzen, um Erleichterungen für Geimpfte und Genesene rechtssicher auf den Weg zu bringen.
Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Mit der Verordnung, die der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, regeln wir Ausnahmen für Geimpfte und Genesene von zum Schutz vor COVID-19 erlassenen Geboten und Verboten. Dazu werden die für getestete Personen geltenden Regeln auf geimpfte und genesene Personen erstreckt, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung zu Geschäften entfällt. Für geimpfte oder genesene Personen sind außerdem Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften, des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder von Quarantänepflichten vorgesehen.
Antrag: „Vision Zero“ als Leitbild der Mobilitätswende. „Vision Zero“ bedeutet: Unser langfristiges Ziel sind null Verkehrstote. Mit dem Antrag werden der Entwurf des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung, die Novellierung der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 und die damit verbundenen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit begrüßt. Ebenso wird der Einsatz der Bundesregierung auf europäischer Ebene für den verpflichtenden Einbau von Abbiege- und Notbremsassistenten begrüßt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die „Vision Zero“ explizit als Ziel in der Straßenverkehrsordnung zu verankern und Maßnahmen zu treffen, um den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Der Umgang mit sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen soll in der Fahrausbildung ausdrücklich gelernt werden. Straßenverkehrsbehörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, bauliche und regulierende Maßnahmen an unfallreichen Straßen zu unternehmen.
Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer. In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, das die Verfahren um die Entlastung von der Kapitalertragssteuer und vom Steuerabzug für ausländische Steuerpflichtige reduziert und verschlankt. Das Entlastungsverfahren wird stärker beim Bundeszentralamt für Steuern konzentriert und digitalisiert. Weiterhin regt das Gesetz den Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank an und verbessert die Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sogenannten treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.
Darüber hinaus:
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