NEUES AUS DEM BUNDESTAG
Diese Woche beraten wir im Parlament Folgendes:
Vereinbarte Debatte aus Anlass des Nationalen Gedenktags an den Volksaufstand in der DDR von 1953.
Am 17. Juni 1953 kam es an vielen Orten in der DDR zu Arbeitsniederlegungen, Streiks und Demonstrationen. In diesen brach sich der Unmut der Bevölkerung bahn, die sich gegen Bevormundung in der SED-Diktatur zu Wehr setzten. Nur mit Hilfe sowjetischer Truppen und dem Einsatz von Panzern gelang es den Machthabern, den Volksaufstand unter einem hohen Blutzoll zu beenden. Mit dem brutalen Vorgehen offenbarte das Regime seinen undemokratischen und totalitären Charakter. Eine Abstimmung mit den Füßen in die Bundesrepublik und nach West-Berlin setzte mit Macht ein. Die DDR konnte sich acht Jahre später nur mit Mauerbau im Jahr 1961 und Schießbefehl stabilisieren. Wir würdigen die mutigen Vorkämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit in diesem Teil Deutschlands in einer vereinbarten Debatte, in der wir auch der zahlreichen Opfer gedenken.
Antrag auf Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes.
Die Corona-Krise ist eine der außergewöhnlichen Notsituationen, die wir als Ausnahmetatbestand für die Schuldenbremse in Art. 115 Grundgesetz festgelegt haben. Wir reagieren auf diese Herausforderung gezielt: Mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wollen wir ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturbelebung und zur Stützung der Wirtschaft finanzieren. Um die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen, was eine Aufnahme von Krediten im Umfang von 118,7 Milliarden Euro bedingt, befassen wir das Plenum des Deutschen Bundestages. Unser Antrag enthält ebenfalls den im Grundgesetz vorgeschriebenen Tilgungsplan für die neuen Kredite.
Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 nebst Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020).
Wir beraten den Entwurf für den zweiten Nachtragshaushaushalt 2020 in erster Lesung, mit dem wir die umfangreichen Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 finanziell unterlegen. Bestandteile des Haushaltes sind etwa steuerliche Hilfsmaßnahmen wie die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer oder der vereinbarte Bonus zum Kindergeld in der Höhe von 300 Euro pro Kind mit einem Gesamtumfang von 17,6 Milliarden Euro. Enthalten sind weiterhin Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze für den Gesundheitsfonds und die soziale Pflegeversicherung in der Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen werden weitere 25 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Bund stärkt durch eine Erhöhung seiner Beteiligung an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und einem Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV mit einem Gesamtvolumen von 13 Milliarden Euro die Finanzkraft von Ländern und Kommunen. Unter anderem sind weiterhin Liquiditätshilfen des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit Bestandteil des Haushalts.
Zusätzlich zu diesen Ausgaben zur Stabilisierung und Konjunkturbelebung umfasst der Nachtragshaushalt außerdem umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Zu nennen sind etwa Mittel für den Energie- und Klimafonds, für die Deutsche Bahn oder die Digitale Infrastruktur.
Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets.
Mit dem Nachtragshaushalt legen wir die Grundlage für einige wichtige Impulse für Wirtschaft und Konsum. Um diese rasch umzusetzen, beraten wir flankierend in erster Lesung ein Haushaltsbegleitgesetz mit den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Es umfasst etwa Maßnahmen zur Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur, zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung oder zur Begrenzung eines zu hohen Anstiegs der EEG-Umlage. Nicht zuletzt regelt das Begleitgesetz die Unterstützung der Länder in der Hilfe für den ÖPNV, da der öffentliche Nahverkehr durch die Coronakrise erhebliche Einnahmeausfälle erleiden musste.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz).
Um die enorme Herausforderung in der Bewältigung der Corona-Krise zu meistern, haben die Koalitionspartner weitere steuerliche Maßnahmen gebündelt. Wir beraten diese nun wir in erster Lesung. Eine wesentliche Maßnahme dieses Bündels ist eine befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 %. Dies stellt eine Entlastung aller Menschen in Deutschland dar und soll zur Belebung der Konjunktur beitragen. Vorgesehen ist weiterhin, dass Familien je Kind ein Kindergeldbonus von einmalig 300 Euro ausgezahlt wir. Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG wird auf 200.000 Euro erhöht. Geplant sind ebenfalls etwa die Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025 oder Erleichterungen bei der Verlustberücksichtigung, der Dienstwagenbesteuerung oder der degressiven Abschreibung. Nicht zuletzt sollen Alleinerziehende befristet für die Jahre 2020 und 2021 durch eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages von 1908 auf 4008 Euro unterstützt werden.
Außerdem:
- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
- Abgabe einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft und zum Europäischen Rat am 19. Juni 2020
- Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
- Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
- Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz)
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
- Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich
- Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen
- Rettung der deutschen Schiffbauindustrie
- Jahresbericht 2019 der Wehrbeauftragten (61. Bericht)