Klaus-Dieter Gröhler

NEUES AUS DEM BUNDESTAG

 

In dieser Sitzungswoche stehen wieder viele wichtige Themen im Plenum an:

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. 
Wir verlängern das Bundeswehrmandat für den Einsatz vor der Küste Somalias angesichts der fragilen politischen Lage in Somalia bis zum 31. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung mit namentlicher Abstimmung. Der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr ist Teil des gemeinsamen Handelns der Europäischen Union und dient dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt sowie der Pirateriebekämpfung vor der Küste Somalias. Zwar hat das Engagement der internationalen Gemeinschaft gegen die Piraterie vor der Küste Somalias schon viel bewirkt, dennoch kommt es weiterhin in unregelmäßigen Abständen zu Piratenangriffen in der Region. Insbesondere die unverzichtbaren Transporte des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sollen durch die Fortsetzung der Mission gesichert werden. Die personelle Obergrenze des Bundeswehrkontingents wird bei 400 Soldaten belassen.

Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz). 
Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege neu strukturiert werden. Dazu wird ein eigener Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung definiert. Die Sicherung der Qualität der Pflege steht im Mittelpunkt, Missbrauchsmöglichkeiten sollen beseitigt werden. Was Ort und Ermöglichung der außerklinischen Intensivpflege angeht, sollen die Wünsche der Versicherten berücksichtigt werden, sofern die Pflege dabei dauerhaft sichergestellt werden kann. Dies wird mindestens jährlich durch den medizinischen Dienst vor Ort geprüft. Darüber hinaus werden die Eigenanteile in der vollstationären Intensivpflege abgesenkt. Weitere Neuerungen betreffen etwa den Bereich der medizinischen Rehabilitation.

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz). 
In zweiter und dritter Lesung beschließen wir weitere steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Zu den enthaltenen Maßnahmen zählt unter anderem die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 Prozent, Getränke sind also ausgenommen. Dieser neue Steuersatz wird von 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 gelten. Darüber hinaus werden die bisherige Übergangsregelung zum Umsatzsteuergesetz sowie der steuerliche Rückwirkungszeitraum des Umwandlungssteuergesetzes bis zum 31. Dezember 2022 vorübergehend verlängert. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt werden steuerfrei gestellt. Nicht zuletzt sollen die steuerlichen Rückwirkungszeiträume vorübergehend verlängert werden.

Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz). 
Ziel des Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern, damit adoptierte Kinder gut aufwachsen und sich gut entwickeln können. Die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten werden unter anderem durch einen Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle verbessert. Darüber hinaus soll der offene Umgang mit Adoptionen gefördert werden. In familiengerichtlichen Verfahren sollen fachliche Äußerungen künftig nur noch durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen. Auslandadoptionen werden künftig immer von einer Fachstelle begleitet und unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland gänzlich untersagt. Hierfür werden neue Schutzstandards etabliert und ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. 
Wir beschließen die Umsetzung eines Teils des Düngekompromisses mit der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in zweiter und dritter Lesung. Es wird festgelegt, dass für landwirtschaftliche Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung von mindestens 5 Prozent haben, eine verpflichtende Begrünung in einem Beriech von 5 Metern zu erfolgen hat. Damit soll das Austragen von Düngemitteln verhindert werden. Diese Flächen sind weiterhin etwa zur Beweidung nutzbar.

Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE). 
Wir beraten in erster Lesung ein Gesetz zur Schaffung eines EU- Instruments, das Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage in Folge des COVID-19-Ausbruchs mindern soll. Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020. Damit sollen EU-Mitgliedstaaten mit günstigen Krediten insbesondere bei Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder damit vergleichbaren Instrumenten unterstützt werden. Zur Finanzierung benötigt die EU von allen Mitgliedstaaten Garantien entsprechend ihrem Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen, für Deutschland in der Höhe von knapp 6,4 Milliarden Euro. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, die hierfür notwendige Bundesgarantie zu übernehmen. Das Gesetz legt fest, dass der Deutsche Bundestag halbjährig über die Umsetzung des Instruments unterrichtet wird.

Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. 
Der Konsum von Tabak ist eines der bedeutendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken unserer Zeit. Wir beraten in erster Lesung, wie eine weitere Beschränkung von Tabakwerbung erfolgen kann. Ergänzend zu den bereits bestehenden Werbeverboten z.B. in Hörfunk, Presse und Fernsehen sieht der Entwurf ein Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse vor. Dieses Verbot soll nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2022 Anwendung finden. Für Tabakerhitzer soll ein entsprechendes Werbeverbot zum 1. Januar 2023 und für elektronische Zigaretten zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Darüber hinaus wird künftig in Kinos die Vorführung von Werbefilmen für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter lediglich im Zusammenhang mit Filmen erlaubt, die keine Jugendfreigabe haben. Die kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen im Rahmen von Werbemaßnahmen wird außerhalb von Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels ab 2021 verboten. Das Gesetz sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichzustellen, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist.

Außerdem:

Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Hanau – Gelnhausen
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Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge)
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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
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Bericht der Bundesregierung zur Lage und zum deutschen Engagement in Mali/Sahel – Aktuelle Lage, Ziele und Handlungsfelder des deutschen Engagements
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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)

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