Klaus-Dieter Gröhler

NEUES AUS DEM BUNDESTAG

Klaus-Dieter Gröhler berichtet

Auch diese Woche im Parlament steht unter dem Zeichen von Corona. Folgendes wird im Plenum diskutiert:
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht 
Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote wurde ein Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt. Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. In diesem Zusammenhang diskutieren wir ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen in erster Lesung. Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, erhalten die Veranstalter das Recht, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Gleiches gilt bei der Schließung von Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie. Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz) 
Mit diesem Gesetzespaket, das wir in erster Lesung beraten, sollen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz flexibilisiert und weitere Verbesserungen beim BAföG eingeführt werden. Zum einen sollen die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, vorübergehend um sechs Monate verlängert werden. Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie noch längere Zeit andauern sollte, soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermächtigt werden, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze längstens um weitere sechs Monate zu verlängern. Zum anderen sollen BAföG-Leistungen während der Corona-Krise abweichend von der bisherigen Regelung ungekürzt weiter ausgezahlt werden, wenn BAföG-Empfänger in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen arbeiten. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden. Als systemrelevant gelten Branchen und Berufe, die für das öffentliche Leben, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Hierzu zählen neben dem Gesundheitswesen und der Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere auch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Beide Regelungen sollen rückwirkend ab dem 1. März 2020 wirksam werden.

Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie 
Das zur ersten Lesung anstehende Gesetz soll zeitlich befristet helfen, die Situation von Eltern aufzufangen, welche die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug auf Grund der Corona-Pandemie nicht mehr einhalten können. So sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, die die Elterngeldvariante „Partnerschaftsbonus“ nutzen, sollen ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Schließlich sollen Zeiten mit verringertem Einkommen z. B. aufgrund des Bezugs von Kurzarbeitergeld das Elterngeld bei künftigen Elterngeldbeziehern nicht reduzieren.

Außerdem: 

  • Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschafts­gesetzes und anderer Gesetze
  • Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die EU geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNAVFOR MED IRINI
  • Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten (Geologiedatengesetz)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz)
  • Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
  • Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
  • Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020
  • Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
     
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