Neues aus dem Bundestag
Planungssicherheit erhöhen, Arbeitsplätze schützen.
Die deutsche Wirtschaft ist zehn Jahre hintereinander gewachsen und deshalb gut gerüstet. Die Folgen der Corona-Epidemie für Unternehmen und Beschäftigte sind momentan nur schwer absehbar. Der Koalitionsausschuss hat am Sonntag erste konkrete Beschlüsse gefasst. Dazu gehören u.a. ein flexiblerer Zugang zum Kurzarbeitergeld, kurzfristig wirksame steuerliche Erleichterungen für Unternehmen und dauerhaft höhere öffentliche Investitionen für den Wohnungsbau und für Digitalisierungs- und Verkehrsprojekte. Alle beschlossenen steuerlichen Maßnahmen gehen auf Vorarbeiten der CDU/CSU-Fraktion zurück. Wir wollen mit kluger und passgenauer Unterstützung die Planungssicherheit aller Beteiligten erhöhen und Arbeitsplätze schützen.
Sichere Grenzen und humanitäre Verantwortung gehören zusammen.
Deutschland hat in den vergangenen Jahren so vielen Menschen in Not geholfen und sie aufgenommen wie kein anderes Land in Europa. Das war nur möglich mit dem großartigen ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Das ist unser aller Selbstverständnis. Spätestens seit 2015 wissen wir aber auch, dass wir reguläre Zuwanderung aussteuern und begrenzen müssen, um unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Diese Balance zu finden, zwischen sicheren Grenzen und unserer humanitären Verantwortung, bleibt eine Daueraufgabe. Der Koalitionsausschuss hat deshalb beschlossen, Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage der Flüchtlingskinder auf den griechischen Inseln zu unterstützen. Deutschland wird auf europäischer Ebene über die Aufnahme unbegleiteter oder erkrankter Kinder verhandeln, bei denen es sich überwiegend um Mädchen handelt. Wir stehen bereit, einen angemessenen humanitären Beitrag in dieser Krisensituation zu leisten.
II. Die Woche im Parlament
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
Wir diskutieren in erster Lesung über die Umsetzung eines Maßnahmenpakets insbesondere in Reaktion auf den Anschlag in Halle (Saale). Mit diesem Gesetz sollen etwa die Anbieter großer sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, dem Bundeskriminalamt bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die ihnen durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Zu melden wären etwa schwere Fälle von Hasskriminalität im Netz wie etwa Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen und Volksverhetzungen, aber auch kinderpornografische Inhalte. Die unzureichende Einrichtung eines Meldesystems durch einen Anbieter soll dabei bußgeldbewehrt sein. Die Meldung soll durch eine Zentralstelle an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Weitere Maßnahmen umfassen etwa die Erweiterung von Straftatbeständen oder die Erhöhung des Strafrahmens für Bedrohungen auch im Internet.
Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 und Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017
Die Berichte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liefern wichtige Hinweise zur aktuellen Entwicklung des Themenfelds Berufsanerkennung. Dabei ist 2019 eine grundlegende Neuerung im Hinblick auf die Datenerhebung in Kraft getreten: Erstmals bildet der Bericht die Daten von Bund, Ländern und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zusammen ab. Von 2012 bis zum Jahr 2018 (aktuellste vorliegende Daten) wurden rund 82.600 ausländische Berufsabschlüsse voll anerkannt. Die Anzahl der Anträge und dementsprechend die Anerkennungen sind über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Im Vergleich zu 2017 ist der Anteil von Flüchtlingen bei der Anerkennungsberatung rückläufig. Festzuhalten ist, dass das Gesetz zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beiträgt.
Eine vollständige Übersicht der anstehenden Tagesordnung finden Sie wie immer hier.