Klaus-Dieter Gröhler

Neues aus dem Bundestag

Klaus-Dieter Gröhler berichtet

 
Gedenken an Befreiung von Auschwitz.

Vor 75 Jahren wurden die letzten Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee befreit. Die Erinnerung an das unfassbare Leid und die systematische Ermordung so vieler Menschen beschämt und erschüttert uns zutiefst.

Konrad Adenauer und seine Mitstreiter waren sich bei der Gründung von CDU und CSU nach 1945 einig, dass die Würde jedes einzelnen Menschen nie wieder in dieser Weise verletzt werden darf. Diese Grundüberzeugung begleitete von Anfang an auch die Aussöhnung mit Israel. Daher ist es für uns eine wichtige Geste der Versöhnung und Auftrag zugleich, dass der israelische Präsident Reuven Rivlin zum Gedenken an den 27. Januar 1945 bei der offiziellen Gedenkstunde im Bundestag am Mittwoch, den 29. Januar, spricht.

Wir als Union stehen für ein entschlossenes Handeln gegen jede Form des Antisemitismus und Rechtsextremismus. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung – heute mehr denn je –jüdisches Leben in Deutschland zu ermöglichen und zu schützen.

Was steht noch an?

Investitionen in unsere Infrastruktur erhöhen und beschleunigen.

In dieser Wahlperiode stellen wir als Bund Rekordmittel für Investitionen in unsere Infrastruktur bereit, auch wenn dafür in manchen Bereichen Länder und Kommunen zuständig sind: für Schienen, Straßen und Wasserstraßen, für die Digitalisierung der Schulen und für schnelles Internet, für Kitas, für den sozialen Wohnungsbau, für den öffentlichen Nahverkehr in Kommunen, für kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder und Sporthallen.

An vielen Baustellen im Land merken die Bürger, dass investiert wird, aber manches kommt nur langsam in Gang. Daher beschließen wir ein weiteres Gesetz zur Planungsbeschleunigung, damit Ersatzneubauten und 12 große Schienen- und Wasserstraßenprojekte schneller realisiert werden können. Zudem erhöhen wir für den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr die Bundesmittel: ab 2021 auf eine Milliarde, ab 2025 auf zwei Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

Ziel dieses Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung beraten, ist die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Energieeinsparrechts für Gebäude. So werden bisherige Gesetze und Verordnungen in einem neuen Gesetz gebündelt. Für die Errichtung neuer Gebäude soll künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten. Es wird der Ansatz verfolgt, den Energiebedarf eines Gebäudes durch einen effizienten baulichen Wärmeschutz gering zu halten und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Zudem werden mit dem Gesetz die im Rahmen des Klimapakets getroffenen Vereinbarungen rechtlich umgesetzt, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist.

Jahreswirtschaftsbericht 2020 und Jahresgutachten 2019/20 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Wir debattieren über den Jahreswirtschaftsbericht 2020, der dem Kabinett am 29. Januar vorgelegt wird, und über das Jahresgutachten des Sachverständigenrates. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die deutsche Wirtschaft konjunkturell im Abschwung befindet. Von einer breiten und tiefgehenden Rezession sei jedoch nicht auszugehen. Das reale BIP wuchs im zurückliegenden Jahr nach Prognose des Sachverständigenrates um 0,5 %. Die Sachverständigen halten ein zusätzliches Konjunkturpaket nicht für notwendig. Nach ihrem Urteil lässt die Schuldenbremse einen ausreichenden Spielraum für eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen. Herausforderungen für die heimische Volkswirtschaft werden insbesondere in der schwachen Produktivität gesehen, die sich durch demografischen Wandel, einem verhaltenen Einsatz neuer Technologien, einer geringen Unternehmensdynamik sowie einer schwachen Investitionstätigkeit begründe. Das Gutachten belegt, dass die am sogenannten Gini-Koeffizienten gemessene Einkommensungleichheit seit dem Jahr 2005 nicht signifikant gestiegen ist, obwohl Zuwanderung vor allem in die unteren Einkommensbereiche stattgefunden habe. Darüber hinaus nennen die Gutachter Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Innovation sowie zur Steigerung von privaten und öffentlichen Investitionen.

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