Neues aus dem Bundestag
Außenpolitisch schwierige Lage.
Die letzten Wochen und Tage im Nahen und Mittleren Osten haben uns alle den Atem anhalten lassen. Wir denken an die unschuldigen Opfer des Flugzeugabschusses in der Nähe von Teheran. Jetzt gilt es, mit diplomatischen Mitteln die Irankrise so zu entschärfen, dass wieder mehr Ruhe in die Region einkehren kann.
Entscheidung über die Organspende.
Wir stellen uns in dieser Woche einem schwierigen Thema. Zwar erklären sich grundsätzlich viele Menschen in Deutschland zur Organspende nach dem Tod bereit. Dennoch gibt es seit Jahren eine lange Warteliste von Personen, die auf ein Spenderorgan warten. Wir wollen daher die Zahl der Organspenden erhöhen. Die beiden vorliegenden Gruppenanträge wollen dieses Ziel auf unterschiedlichen Wegen erreichen.
Nach einem Gruppenantrag soll grundsätzlich an der geltenden Zustimmungslösung festgehalten werden. Danach müsste jeder Spender auch ausdrücklich einen Willen zur Organspende dokumentieren. Nach dem anderen Gruppenantrag soll eine sogenannte Widerspruchslösung eingeführt werden. Diese sieht vor, dass grundsätzlich jeder als potenzieller Organspender gilt, soweit er (oder seine Angehörigen) nicht widerspricht.
Angesichts der ethischen Dimension dieser Frage ist es gut und richtig, dass bei dieser Debatte jeder Abgeordnete unabhängig von Fraktionsvorgaben seine persönliche Entscheidung treffen wird.
Außerdem sprechen wir in dieser Woche u.a. hierüber:
Gesetze zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole.
Wir beraten in erster Lesung über eine Änderung des Strafgesetzbuches, welche die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Wir wollen damit den für Deutschland und seine Länder, aber auch für ausländische Flaggen bestehenden Schutz auch für die Symbole der Europäischen Union einführen. Mit einem Änderungsantrag wollen die Koalitionsfraktionen zudem § 104 StGB in der Weise ändern, dass künftig das öffentliche Zerstören oder Beschädigen einer ausländischen (z.B. der israelischen) Flagge etwa im Rahmen von Demonstrationen unter Strafe gestellt wird.
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
Ziel dieses Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung beraten, ist ein verbesserter Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Angriffen sogenannter „Innentäter“. Das sind Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. In die Zuverlässigkeitsprüfung aller luftsicherheitsrelevanten Personen sollen künftig Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister einbezogen werden dürfen. Zudem wird die Zuverlässigkeitsprüfung von Privatpiloten an die bestehenden Regelungen für andere überprüfungspflichtige Personen angeglichen. Bei Sicherheitsüberprüfungen durch ausländische Stellen sollen die deutschen Luftsicherheitsbehörden in erweitertem Maße mitwirken und auch Daten übermitteln dürfen. Des Weiteren soll den Bundesländern die Möglichkeit zur Einführung eines gemeinsamen Luftsicherheitsregisters eingeräumt werden.
Alle weiteren Themen können Sie wie immer hier der Tagesordnung entnehmen.