Klaus-Dieter Gröhler

Neues aus dem Bundestag

Klaus-Dieter Gröhler informiert


Klimaschutzpaket der Koalition.

Am Freitag hat der Koalitionsausschuss die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen. Während andere über Klimaschutz reden, handeln wir und bringen über 60 Maßnahmen auf den Weg. Während andere noch nach einer Linie suchen, haben wir ein Konzept. Und dieses Konzept ist gut, weil es umfassend ist, weil es die Menschen mitnimmt, weil wir auf Innovation und Technologie setzen.

Wir machen Klimaschutz mit Maß und Mitte, weil wir das Ganze im Blick haben. Wir sind die politische Kraft, die ein solches Riesenvorhaben umsetzen kann. Wir wissen: Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn keiner mitmachen möchte und er nur unter Zwang und mit Verboten erreicht werden soll. Wir zeigen den Menschen mit Anreizen und Förderprogrammen, aber auch klaren und absehbaren Grenzen, wie ein modernes Industrieland die Herausforderung Klimaschutz meistert.

Vor uns liegen zehn Jahre mit Chancen und Herausforderungen für uns alle – auch harte Arbeit. Wichtig ist, dass wir unsere bisherigen Anstrengungen intensivieren und damit anfangen – das ist konstruktiver als Generalabrechnungen zu intonieren. Wo unser Paket nicht ausreicht, steuern wir nach. Dazu haben wir ein regelmäßiges Monitoring eingebaut.

Was steht die Woche im Parlament an?

Anlässlich des 30. Jahrestages der deutschen Wiedervereinigung in der nächsten Woche steht die Debatte um den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2019 an.
Der Bericht widmet sich zunächst der Würdigung der Jubiläen "30 Jahre Friedliche Revolution und 30 Jahre Deutscher Einheit", sowie den Herausforderungen der weiteren wirtschaftlichen und sozialen Angleichung. Hiernach werden die relevanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West im Einzelnen beschrieben. Abschließend werden die Wirtschaftsdaten der neuen Länder dargestellt, die sich insgesamt positiv entwickelt haben. Wir spüren: Die Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse ist keine Frage der Himmelsrichtung, sondern für ganz Deutschland mehr und mehr eine Frage von wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Regionen. Wir können durchaus mit Stolz auf das Erreichte zurückschauen – und mit Optimismus und Tatkraft gehen wir daran, die noch offenen Baustellen der inneren Einheit zu vollenden.

Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.
Wir verlängern die Möglichkeit zur Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auf eine Tätigkeit in der Stasi in zweiter und dritter Lesung bis zum Jahr 2030. Sie wäre ansonsten im Dezember 2019 weggefallen.

Zugleich fordern wir in einem Beschluss die Bundesregierung auf, die für die Integration des Stasi-Unterlagenarchivs in das Bundesarchiv notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten. Dies entspricht dem Konzept des Stasiunterlagenbeauftragten zur zukunftssicheren Neuordnung des Stasiunterlagen-Archivs, das in das Bundesarchiv überführt wird. Im Rahmen des künftigen Gesetzes sollen etwa auch Mittel zur Digitalisierung der Stasi-Akten bereitgestellt werden. Zudem soll am Standort in Berlin-Lichtenberg ein Archivzentrum zur SED-Diktatur entstehen. Nicht zuletzt wird im Bundesarchiv ein eigener Leitungsbereich „Stasi-Unterlagen-Archiv“ eingerichtet, wo künftig die speziellen Aufgaben des jetzigen Stasiunterlagenbeauftragten weitergeführt werden. Erhalt, Erschließung und Nutzung der Akten auch zur Forschung werden auf diese Weise weiter verbessert.

Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG).
Wir beraten das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in erster Lesung. Eingeführt werden soll ein Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen für Versicherte. Außerdem sollen mehr Leistungsbringer untereinander über IT-Systeme angebunden und papierbasierte Vorgänge und unsichere Übertragungswege hierdurch zum Auslaufmodell werden. Durch die Schaffung eines Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen, sollen außerdem Anwendungen schneller innerhalb der Versorgung stattfinden.

Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen Entlastungsgesetz).
Ziel dieses Gesetzesentwurfs, den wir in erster Lesung diskutieren, ist die Entlastung von Kindern und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Außerdem wird etwa eine Finanzierungslücke für Menschen mit Behinderung behoben, die durch den mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleiteten Systemwechsel entsteht: Eingliederungshilfeempfänger, die bis zum 31. Dezember 2019 in stationären Einrichtungen leben und Renten beziehen, erhalten ihre ersten Renten auf das eigene Konto am letzten Bankarbeitstag im Januar 2020.

Eine vollständige Übersicht der anstehenden Tagesordnung finden Sie wie immer hier.