Neues aus dem Bundestag
In dieser Woche ging es im Plenum unter anderem um Folgedes:
Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze.
In zweiter und dritter Lesung beschließen wir flankierende Maßnahmen zur Umsetzung der ersten Ausbaustufe des geplanten Basisregisters für Unternehmensstammdaten mit bundeseinheitlicher Wirtschaftsnummer. Ziel des Gesamtvorhabens ist es, durch Vermeidung von Mehrfachmeldungen die Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten („Once-Only“-Prinzip). Der Entwurf sieht vor, dass beim Statistischen Bundesamt ein Register über Unternehmensbasisdaten errichtet und betrieben wird. Zur eindeutigen Identifikation wird einem Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet.
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter.Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung diskutieren, regelt den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter. Dieser Rechtsanspruch soll im Sozialgesetzbuch VIII verankert werden und wird in einem gestuften Verfahren beginnend zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er soll zunächst für Grundschulkinder der 1. Klasse gelten und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau dieser ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote werden insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von höchstens 50% am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzanteils der Ausgaben eines Landes. Zudem wird eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten durch eine Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes geregelt. Die Betriebskostenbeteiligung wächst im Jahr 2030 auf 960 Mio. Euro auf. Wir bringen damit das zentrale Vorhaben in dieser Legislaturperiode für Familien und Grundschulkinder auf den Weg, das Grundschulkindern eine gute Nachmittagsbetreuung ermöglicht und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag.Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2020. Seit vier Jahren in Folge steigt die Zahl der Petitionen. Im Jahr 2020 wurden 14.300 Petitionen registriert (+800). Davon wurden 44 Prozent über das Online-Portal eingereicht. Mittlerweile sind dort 3,7 Millionen Nutzer registriert (2019 waren es 3,3 Millionen). Die im Berichtsjahr veröffentlichten 890 Anliegen führten zu rund 950.000 elektronischen Mitzeichnungen, wodurch das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum von 50.000 mehrfach erreicht wurde. Inhaltlich fielen die meisten Petitionen aufgrund der Pandemie in den Zuständigkeitsbereich des BMG (2.515 Verfahren, ein Plus von 43 Prozent), gefolgt von den Ressorts BMI (1.860 Verfahren) und BMJV (1.837 Verfahren). Den größten Rückgang (Minus 53 Prozent) verzeichnete das BMU.
Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“.Durch diesen in zweiter und dritter Lesung zu beschließenden Gesetzentwurf errichten wir eine Stiftung, mit der das bisherige Engagement des Bundes gebündelt und sichtbarer gemacht wird. Mit Projektförderungen, Veranstaltungen oder Kooperationen soll das Bewusstsein insbesondere der jüngeren Generationen für den Wert der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geschärft werden. Parallel zu dem Gesetzentwurf wird die Förderkonzeption der Bundesstiftung eingebracht. Sie legt die inhaltlichen Schwerpunkte der Stiftungsarbeit und die Förderkriterien fest. Als national bedeutsame Orte der Demokratiegeschichte werden u.a. die Frankfurter Paulskirche, das Hambacher Schloss oder das Haus der Weimarer Republik am Theaterplatz in Weimar aufgeführt. Im Bundeshaushalt 2021 sind dafür 3 Mio. Euro eingestellt.
Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters.Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, soll das Ausländerzentralregister (AZR) zum führenden und zentralen Ausländerdateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiterentwickelt werden. AZR-relevante Daten sollen künftig nur einmal erhoben, im AZR gespeichert und auch von dort in die Fachverfahren übernommen werden können. Außerdem soll die Möglichkeit einer zentralen Dokumentenablage geschaffen werden. Das Gesetz ist somit ein wichtiger Baustein bei der weiteren Modernisierung der Verwaltung.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021. Die turnusgemäße Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung wurde im März im Kabinett nach Abschluss eines öffentlichen Konsultationsprozesses beschlossen. Kernanliegen sind in diesem Zusammenhang Forderungen nach einer stärkeren Kohärenz der Nachhaltigkeitspolitik, zur verbesserten Umsetzung in den Ressorts sowie eine Verbesserung der Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes.Mit dem Gesetzentwurf beraten wir in erster Lesung über neue Klimaschutzziele für die Jahre 2030 (- 65 Prozent mindestens gegenüber 1990), 2040 (-88 Prozent mindestens) und 2045 (Netto-Treibhausgasneutralität). Die zulässigen Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 werden abgesenkt und der Prozess zu deren Festlegung nach 2030 wird konkret geregelt. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können.
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts.Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erfordern eine Anpassung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden. In zweiter und dritter Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung verbessert wird. Hierzu werden die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung im Artikel 10-Gesetz (G10) um eine Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung ergänzt. Zudem wird der personenbezogene Aufklärungsansatz geschärft, um radikalisierte Einzeltäter besser zu erkennen. Die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) wird verbessert.
Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei.In zweiter und dritter Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz modernisiert wird. Konkret geht es darum, die Aufgaben der Bundespolizei moderat auszuweiten – hierzu wird eine Zuständigkeit für Strafverfolgung und Abschiebung unerlaubt eingereister Personen durch die Bundespolizei geschaffen. Außerdem erhalt die Bundespolizei neue und im digitalen Zeitalter notwendige Befugnisse v.a. im Bereich der Gefahrenabwehr. Abschließend werden die Datenschutz-Regelungen an geänderte Anforderungen etwa durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts oder des EU-Datenschutzes angepasst.
Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Zahl der COVID-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und in Europa gehen erfreulicherweise zurück. Dennoch besteht die Gefahr immer noch fort, tausende Menschen stecken sich pro Woche an, hunderte sterben. Die pandemische Situation entspannt sich noch nicht völlig durch das Auftreten von neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus. Die Voraussetzung für eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite besteht also fort. Der Beschluss des Bundestages ist die Grundlage für zahlreiche Rechtsverordnungen und Anordnungen der Bundesregierung oder der Landesregierungen - sie leisten weiter unverzichtbare Beiträge bei der Bekämpfung der Pandemie. Der Beschluss gilt längstens drei Monate. Nicht zu verwechseln ist dieser Beschluss zur epidemischen Lage mit der Bundesnotbremse, also die gesetzliche Regelung mit sehr konkreten Maßnahmen, die ab einer Inzidenz von 100 gilt: Diese Notbremse läuft zum 30. Juni 2021 und wird nicht verlängert.
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