Neues aus dem Bundestag
In dieser Woche steht unter anderem Folgendes im Plenum auf der Tagesordnung:
Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens.
Mit dem vorgelegten Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, wird das Töten von Küken und schmerzempfindlichen Hühnerembryonen im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium verboten.
Damit wird das Töten aus wirtschaftlichen Gründen von Küken aus Zuchtlinien, die auf Legeleistung ausgerichtet sind, nach dem 31. Dezember 2021 beendet. Durch Forschungsvorhaben, die auch mit öffentlichen Fördermitteln aus dem BMEL-Haushalt unterstützt worden sind, ist es gelungen, zunehmend praxistaugliche Methoden zu entwickeln, mit denen bereits vor dem Schlüpfen des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann. Somit können Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, aussortiert werden, sodass die Tötung dieser Küken entfällt.
Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz von Versuchstieren.
Mit der Gesetzesänderung, die wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden bisher nicht hinreichend umgesetzte Aspekte der im Jahr 2013 erlassenen EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere aufgenommen. Unter anderem wird geregelt, dass Kontrollen von Versuchstiereinrichtungen nach einer Risikoanalyse und ein angemessener Teil der Kontrollen ohne Vorankündigungen erfolgen.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
In zweiter und dritter Lesung beraten wir abschließend ein Gesetz, das europäische Vorgaben umsetzt und die bestehende Verpflichtung zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen von derzeit 6 Prozent schrittweise bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent erhöht. Im Zuge dessen werden die derzeit bestehenden Erfüllungsoptionen für Kraftstoffanbieter, wie etwa Biokraftstoffe und Strom, um weitere Möglichkeiten im Bereich Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe erweitert. Außerdem wird eine energetische Mindestquote für erneuerbare Flugkraftstoffe ab dem Jahr 2026 eingeführt.
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des
Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren.
Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – örtlich begrenzt auf vorher festgelegten Betriebsbereichen. Der Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge wird für eine Vielzahl verschiedener Einsatzszenarien ermöglicht, ohne einen bestimmten, einzelnen Anwendungsfall vorab abschließend zu regeln. So wird einer Vielzahl von unterschiedlichen Mobilitätsbedarfen Rechnung getragen.
Zweites Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich
der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes.
In zweiter und dritter Lesung beraten wir abschließend über ein Gesetz, das EUrechtliche Vorgaben für die technische Ausgestaltung und einzuhaltende Verfahren für elektronische Mautsysteme umsetzt. Zudem wird die Berechnung der Maut für den europäischen elektronischen Mautdienst durch die zuständigen Behörden des Bundes oder der Länder ermöglicht. Die Nutzung ist freiwillig, alternativ kann jeder Nutzer auch weiterhin die Mautgebühren je Mitgliedstaat unmittelbar an den zuständigen Mauterheber bzw. Betreiber bezahlen.
Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender
Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge.
In zweiter und dritter Lesung entscheiden wir über ein Gesetz, das die Bereitstellung der Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr zum Ziel hat. Errichtung und Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten werden öffentlich ausgeschrieben. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Bedürfnissen der Nutzer sowie der Berücksichtigung von wenig frequentierten Standorten zuteil.
Die Tagesordnung können Sie hier einsehen.