Neues aus dem Bundestag
Wir bringen dieses Gesetz als Fraktionsinititaive ein und wollen es nächste Woche nach intensiven Beratungen abschließen. Wir werden die schwierige Güterabwägung in der aktuellen Lage als einziges demokratisch direkt legitimiertes Verfassungsorgan des Bundes vornehmen. Inhaltlich sollen damit bundeseinheitliche Standards für Schutzmaßnahmen in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner geschaffen werden. Bei Überschreiten dieser sehr hohen Fallzahl treten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Unterschreitet die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die 100er-Schwelle, treten diese Notmaßnahmen außer Kraft. Damit wollen wir ein zu schnelles Ping-Pong mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen verhindern.
Die mit der neuen Notbremse ergriffenen Maßnahmen gelten nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag. Damit wird die Begleitung der exekutiven Maßnahmen durch uns, den Deutschen Bundestag, ermöglicht und das Demokratieprinzip gestärkt.
Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020.
Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die vielbeachtete "Resolution 1325" zu Frauen, Frieden und Sicherheit, die sich als Meilenstein mit der Rolle von Frauen in Frieden- und Sicherheitsprozessen beschäftigte. Mit dem vorliegenden Umsetzungsbericht zum zweiten Aktionsplan unterrichtet die Bundesregierung umfassend darüber, wie sie im Zeitraum 2017-2020 durch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution und dessen Agenda beigetragen hat. Thematische Schwerpunkte im Berichtszeitraum waren dabei unter anderem die Mitwirkung von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen der Prävention und Beilegung von Konflikten, der Stabilisierung, der Friedensbildung und des Wiederaufbaus.
Dritter Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2021 bis 2024. Neben dem Umsetzungsbericht zum zweiten Aktionsplan hat die Bundesregierung in der Kabinettssitzung am 24.02.2021 auch den dritten Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 verabschiedet. Mit dem Aktionsplan unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit und beschreibt konkrete Tätigkeitsfelder und Maßnahmen für den Zeitraum 2021-2024. Konkret sollen Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Krisenprävention, Teilhabe, Schutz und Unterstützung sowie der Humanitären Hilfe, der Krisenbewältigung und dem Wiederaufbau durchgeführt werden.
Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes.
In erster Lesung diskutieren wir einen Gesetzentwurf, mit dem der Anlegerschutz insbesondere im Bereich der Vermögensanlagen weiter verbessert werden soll. Der Entwurf setzt die verbliebenen Punkte aus dem Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes um, welches vor dem Hintergrund der Insolvenz des Containeranbieters P&R vom Finanz- und Justizministerium erarbeitet und im August 2019 veröffentlicht wurde.
Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz).
Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, stellt das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister auf ein Vollregister um. Hierdurch wird die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters erheblich verbessert. Das schafft nicht nur die datenseitigen Voraussetzungen für eine funktionierende europäische Vernetzung der Transparenzregister, sondern stellt auch einen weiteren wesentlichen Schritt in der Stärkung des deutschen Systems der Geldwäschebekämpfung dar. Aufgrund der europarechtlich vorgegebenen Fristen sind die enthaltenen Regelungen bis 1. August 2021 in nationales Recht umzusetzen. Für die Eintragung aller Gesellschaften in das Transparenzregister gelten dann jedoch abgestufte Übergangsfristen.
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021).
Mit dem Nachtragshaushalt 2021, den wir in erster Lesung beraten, soll die Nettokreditaufnahme des Bundes um 60,4 Mrd. Euro auf 240,2 Mrd. Euro erhöht werden. Grund dafür ist das andauernde Pandemie-Geschehen. Von den 60,4 Mrd. Euro zusätzlicher Nettokreditaufnahme entfallen 49,1 Mrd. Euro auf höhere Ausgaben (Unternehmenshilfen, Covid-19-Vorsorge, Gesundheit, Zinsen und AKW-Ausgleichszahlungen) sowie 11,3 Mrd. Euro auf geringere Einnahmen (Steuern und Bundesbankgewinn).
Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes. Die gemäß der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme wird um 213,3 Mrd. Euro überschritten. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit der Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse wegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 beschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie liegt eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Die außerordentliche Neuverschuldung ist gemäß dem Tilgungsplan ab 2026 in 17 Jahresschritten zu tilgen.
Die Schiene europaweit stärken – Das Jahr der Schiene erfolgreich nutzen. Die Europäische Kommission hat 2021 als das Europäische Jahr der Schiene ausgerufen. Deutschland steht dabei als größtes Bahnland der Europäischen Union nicht nur geographisch im Mittelpunkt, sondern muss in diesem Jahr auch Takt- und Impulsgeber fungieren. Unser Antrag würdigt zum einen die von der Bundesregierung bereits erreichten Ziele, unter anderem im Lärm- und Klimaschutz sowie in der Digitalisierung. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung dazu auf, das Jahr der Schiene zu nutzen, um für den Schienenverkehr als nachhaltigen Verkehrsträger zu werben. Darüber hinaus soll der grenzüberschreitende europäische Schienenverkehr gefördert werden.
Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird die Bundesstiftung Gleichstellung errichtet. Damit wird ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die Einrichtung verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen und zu beschleunigen. Die Bundesstiftung wird zukünftig Informationen bereitstellen, als Vernetzungsplattform dienen und gleichstellungspolitische Initiativen unterstützen. Zu den Aufgaben der Stiftung gehört zudem auch die Entwicklung und Erprobung von innovativen Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichstellung und die Beratung von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bei der Entwicklung von Lösungsansätzen. Die Stiftung wird von einem Direktorium bestehend aus zwei Personen geleitet, welches paritätisch besetzt werden und operativ tätig sein soll. Maßgebliche Entscheidungen über die Stiftungsarbeit trifft der Stiftungsrat. Zudem sind Zivilgesellschaft und Wissenschaft über einen Stiftungsbeirat eingebunden.
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