Diese Woche steht im Plenum Folgendes auf dem Programm:
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir den Gesetzentwurf, mit dem die geltenden Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern verschärft werden. Die Strafrahmen der neuen Straftatbestände der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornographie werden angehoben. Bereits die Grundtatbestände werden als Verbrechen ausgestaltet, das heißt es wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Außerdem sollen einzelne Strafbarkeitslücken geschlossen und die Strafverfolgung u.a. durch Erweiterung der Ermittlungsbefugnissen effektiver gestaltet werden. In der Strafprozessordnung soll außerdem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden.
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz). In erster Lesung bringen wir einen Gesetzentwurf ein, mit dem wir das große Potential der Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter ausschöpfen. Damit dies gelingt, müssen die umfangreichen bestehenden Regelungen fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt werden. Der Entwurf schafft Anreize, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und auf den Pflegebereich zu erweitern. Die Vorteile der elektronischen Patientenakte sollen stärker genutzt werden. Eine weitere Maßnahme ist das Ausweiten der digitalen Kommunikation im Gesundheitsbereich durch Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes. Videosprechstunden sollen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen möglich werden. Schließlich sollen weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.
Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, dient dazu, der Notifikation des Gesetzes zur Koordinierung der sozialen Sicherheit durch die Europäische Union gegenüber dem Vereinigten Königreich und Nordirland zuzustimmen. Eine fristwahrende vorläufige Notifikation ist vor dem 15. Januar 2021 erfolgt. Später kann Deutschland dann mit dem Vereinigten Königreich einen völkerrechtlichen Vertrag im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens aushandeln, um die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern und Selbständigen weiterhin anzuwenden. So kann sichergestellt werden, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer sowie Selbständige nicht kurzzeitig zwischen den Sozialsystemen beider Staaten wechseln müssen.
Gesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich. Parallel zum oben genannten Gesetz beschließen wir in zweiter und dritter Lesung ein Vorhaben, das die weitere Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der sozialen Sicherheit regeln soll. Hierzu wurde im Rahmen des Brexits das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen beiden Parteien vereinbart. In diesem Gesetz werden die für die Durchführung zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EUNAVFOR MED IRINI. Wir beraten über den Antrag der Bundesregierung zur Fortführung des Einsatzes EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldaten vor. Die Laufzeit des Mandats beträgt erneut ein Jahr bis zum 30. April 2022.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia – Operation ATALANTA. Dieser Einsatz, über dessen Fortführung wir beraten, dient im Kern dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt. Dies betrifft insbesondere den Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) vor der Küste Somalias sowie der Pirateriebekämpfung. Die für die Piraterie verantwortlichen kriminellen Netzwerke weichen zunehmend auf andere Aktivitäten wie den illegalen Handel mit Waffen, Drogen, Holzkohle oder Schlepper- und Schleuserfahrten aus. Deshalb hat der Rat der EU 2020 die Aufgaben der Operation erweitert. ATALANTA wird künftig einen Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Somalia und zur Bekämpfung des Drogenhandels leisten. Die Personalobergrenze wird von bisher 400 Soldaten auf 300 reduziert und der Zeitraum wird bis zum 30. April 2022 verlängert.
Berufliche Bildung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungs-zusammenarbeit. Der Antrag unterstreicht die Bedeutung beruflicher Bildung für die wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern, worin Deutschland besondere Erfahrungen und Fähigkeiten besitzt, die es effizient einzusetzen gilt. Er begrüßt die bereits bestehenden deutschen Aktivitäten im Bereich der beruflichen Bildung in Entwicklungsländern sowie die Mitwirkung von Unternehmen bei der Entwicklung arbeitsmarktgerechter Ausbildungsinhalte. Außerdem fordert der Antrag weitere Unterstützung für Programme, die der Verbesserung von Berufsausbildung in den Partnerländern dienen. Dazu gehört auch der Erfahrungstransfer durch deutsche Unternehmen. Der Antrag flankiert die Schwerpunktsetzung des Reformkonzepts "BMZ 2030" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
- Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der EU (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz).
- Zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument „Next Generation EU“.
- Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien.
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan.
- Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz).
- Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie.
- Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes. Wesentliches Ziel des Gesetzes, das wir abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten, sind vollzugsrelevante Anpassungen und Ergänzungen, die sich seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2018 ergeben haben.
- Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung).
- Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags.
- Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen.
- Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften.
- Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt (FFA) endet nach dem derzeit geltenden Filmförderungsgesetz (FFG) zum 31. Dezember 2021.
- Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes.
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz).
- Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung.
- Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz).
- Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht.
- Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union.
- Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften.
- Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes.
Die Tagesordnung können Sie
hier einsehen.