Auch in dieser Woche stehen wieder viele verschiedene Themen auf der Tagesordnung:
Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz). In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, mit dem die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 umgesetzt werden. Unter anderem sieht das Gesetz die Verlängerung der gewährten Umsatzsteuersatzermäßigung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2022 vor. Außerdem soll für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden. Schließlich wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Steuerjahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bei Einzelveranlagung und 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Somit verschafft dieses Gesetz den Betrieben Liquidität, die vor der Wirtschaftskrise hohe Steuern bezahlt und ihren Verlustrückgang selbst vorfinanziert haben.
Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, das die sozialen Folgen der Corona-bedingten wirtschaftlichen Krise abfedern soll. Teil dieses Pakets ist die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021. Zudem werden die Sonderregelungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ebenfalls verlängert wird das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021 erhalten. Schließlich wird im Künstlersozialversicherungsgesetz geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.
Gesetz für faire Verbraucherverträge Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, enthält eine Vielzahl verbraucherschützender Regelungen. Mindestvertragslaufzeiten sollen reguliert werden: So sollen künftig Anbieter von zweijährigen Laufzeitverträgen verpflichtet sein, auch einjährige Laufzeitverträge anzubieten, die maximal 25 Prozent teurer sein dürfen. Abtretungsausschlüsse im Kleingedruckten werden verboten. Durch die Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferverträge mit Haushaltskunden sollen Verbraucher besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Energielieferverträgen geschützt werden. Um Rechtsicherheit beim Kauf gebrauchter Gegenstände zu schaffen, soll außerdem eine Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf vorgenommen werden.
Außerdem:
- Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
- Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz).
- Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien
- Gesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
- Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union sowie dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
- Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
- Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamte
- Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Fortführung der Pflichtversicherungen in der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Renten- Zusatzversicherung
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
- Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
- Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
Die Tagesordnung können Sie
hier einsehen.