Beratung des Antrags der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali):
Wir beraten in dieser Woche über die Verlängerung des Bundeswehr-Mandates für den Ausbildungseinsatz in Mali. Das vorliegende Mandat sieht entscheidende Veränderungen am bisherigen Mandat für die Mission EUTM Mali vor. Das betrifft etwa das Einsatzgebiet, welches über das Staatgebiet Malis hinaus auch auf die übrigen vier Staaten der G5-Sahelzone (Burkina Faso, Mauretanien, Niger, Tschad) erweitert wird. Deutschland sein Engagement weiter nach Zentralmali ausdehnen und die Ausbildung im Niger intensivieren. Im Zuge dieser Erweiterung wird die personelle Obergrenze von bisher 350 auf 450 Soldaten erhöht.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA):
In dieser Woche besprechen wir die Verlängerung des Mandates MINUSMA zur Stabilisierung Malis. Die Stabilisierung Malis ist ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in der Sahel-Region und ein wichtiges Ziel unserer Afrikapolitik. Die Bundeswehr unterstützt MINUSMA aktuell insbesondere durch die Bereitstellung eines Aufklärungsverbandes mit Objektschutz- und Aufklärungskräften sowie erforderlichen Einsatzunterstützungs- und IT-Kräften. Die Mandatsobergrenze soll weiterhin bei 1.100 Soldaten liegen.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR):
In dieser Woche diskutieren wir die Verlängerung des seit 1999 bestehenden KFOR-Mandats. Die personelle Obergrenze wurde in den letzten Jahren schrittweise verringert und besteht aktuell aus 400 Soldaten. Damit wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage schnell und flexibel reagieren kann. Dabei ist der deutsche Beitrag auch ein Bekenntnis zu den Verpflichtungen innerhalb der NATO auf Grundlage der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates.
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite:
Wir beschließen aus Anlass der Coronakrise in zweiter und dritter Lesung weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes. Es wird eine dauerhafte Meldepflicht für Erkrankung an und Genesung von COVID-19 eingeführt; auch negative Labortests müssen künftig gemeldet werden. Damit wird die Analyse des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens verbessert. Weiterhin wird der öffentliche Gesundheitsdienst und damit v.a. die rund 375 Gesundheitsämter in ganz Deutschland durch den Bund finanziell unterstützt. Zudem wird die Fortführung der Ausbildung und Prüfung in Gesundheitsberufen auch in Pandemiezeiten geregelt. Testungen in Bezug auf Covid-19 werden Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Zudem umfasst das Gesetz eine Verpflichtung für Pflegeeinrichtungen, ihre Beschäftigten gestaffelte Sonderleistungen (Pflegebonus) zu zahlen.
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II):
Wir beschließen in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung weitere Maßnahmen, um die sozialen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es ist unter gewissen Voraussetzungen eine befristete Erhöhung des sogenannten Corona-Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen: Ab dem vierten Monat des Bezugs soll es auf 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 bzw. 87 Prozent angehoben werden, wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wurde. Ebenfalls wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit der Versorgung von Schülern und Kindern in Tageseinrichtungen mit Mittagessen auch während der pandemiebedingten Schließung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket geschaffen.
Grundsatzbeschluss für die vorsorgliche Kreditlinie ECCL des ESM:
In dieser Woche beschließen wir in einem ersten Schritt über einen der drei Teile des 540-Milliarden-Pakets für Finanzhilfen zur Stabilisierung der Eurozone aus ESM, EIB und SURE. Beim ESM geht es zunächst um die grundsätzliche Ermöglichung der vorsorglichen Kreditlinie ECCL (Enhanced Conditions Credit Line), die Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können, um einen günstigeren Zinssatz als bei nationaler Kreditaufnahme zu erzielen. Das Volumen der ECCL soll 2 Prozent des BIP des Jahres 2019 des antragstellenden Mitgliedstaates betragen (für Italien etwa 39 Mrd. Euro.). In einem ersten Schritt geht es darum, dem deutschen Vertreter im ESM-Gourverneursrat das Mandat zu erteilen, dem ECCL-Grundsatzbeschluss zuzustimmen. Damit ist noch keine konkrete Kreditlinie für einen bestimmten Mitgliedstaat verbunden. Diese muss nach Antragstellung ebenfalls vom Plenum des Deutschen Bundestages bestätigt werden.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL):
In dieser Sitzungswoche beraten wir eine Verlängerung des UNIFIL-Mandats. Dieses stellt eine wichtige Stabilisierungshilfe für den Libanon dar. Der deutsche Beitrag besteht in der Beteiligung am UNIFIL-Flottenverband, der Entsendung von Personal in das Hauptquartier und der Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine. Die Obergrenze verbleibt dabei unverändert bei 300 Soldaten.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht:
Mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden Veranstalter von pandemiebedingt ausgefallenen Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen dazu berechtigt, den Inhabern von vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarten anstelle der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Dies gilt ebenfalls für erworbene Nutzungsberechtigten bei entsprechenden Einrichtungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zeitweise schließen mussten. Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn die Annahme des Gutscheins aufgrund persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wird.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für Justiz:
Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung Anpassungen im EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz, die aufgrund der kürzlich in Kraft getretenen, geänderten Verordnung (EU) 2017/2394 notwendig geworden sind. Diese betreffen insbesondere die Benennung der in Deutschland zuständigen Behörden bei der Ermittlung grenzüberschreitender Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation für diejenigen Aufgabenbereiche des Bundesamts für Justiz geschaffen werden, für die eine entsprechende Regelung noch nicht existiert.
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser:
In dieser Woche beschließen wir in zweiter und dritter Lesung Änderungen bei der Verteilung der Maklerkosten, die nunmehr im Grundsatz zu einer Teilung der Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer führen werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Kaufinteressenten in einigen Regionen häufig die volle Provision alleine zu tragen haben, ohne dass sie darauf Einfluss haben. Die Möglichkeit, Kosten an die andere Partei weiterzureichen, ist zukünftig nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Darüber hinaus wird das Maklerrecht in Details modernisiert.
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts:
Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten als eine dem Auswärtigem Amt zugeordnete Bundesoberbehörde und schaffen die rechtliche Grundlage für dessen Aktivitäten. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Anteil nichtministerieller Aufgaben im Bereich des Auswärtigen Dienstes stetig zugenommen hat. Als Dienstsitz ist Brandenburg an der Havel vorgesehen.
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes:
Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz schaffen wir die gesetzliche Grundlage für den Bau von Radwegen auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und als Kraftfahrstraßen ausgewiesenen Bundesstraßen. Zukünftig sollen etwa Betriebswege auf Brücken bedarfsabhängig so gebaut und unterhalten werden, dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr stattfinden kann. Ebenfalls vorgesehen ist die Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2023. Schließlich regeln wir die Möglichkeit für Mobilfunknetzbetreiber, künftig ihre Mobilfunkmasten direkt neben Bundesfernstraßen, d.h. auf bundeseigenen Fläche, errichten zu können.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole:
Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung, dass die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union zukünftig strafbar ist. Dabei wird auch der Versuch zur Verunglimpfung unter Strafe stehen. Der Strafrahmen der neuen Vorschrift orientiert sich an den Regelungen zur Verunglimpfung der deutschen Flagge und sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen:
In zweiter du dritter Lesung verabschieden wir kurzfristige Änderungen im Energierecht, etwa betreffend Schwierigkeiten bei der Einhaltung bestimmter energierechtlicher Fristen und Nachweise im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie. Zudem wird ein Privileg für Bürgerenergiegesellschaften dauerhaft gestrichen. Künftig können alle Bieter bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nur noch für bereits genehmigte Projekte ein Gebot abgeben.
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz):
Das in zweiter und dritter Lesung zur Beschlussfassung anstehende Gesetz dient dazu, in Zeiten der Corona-Krise wichtige Planungsvorhaben nicht zu gefährden. Zukünftig soll zum Beispiel die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung neben der traditionellen analogen Veröffentlichung auch im Internet erscheinen. Außerdem ermöglichen wir, dass mündliche Verhandlungen, Erörterungstermine und Antragskonferenzen im Rahmen von Online-Konsultationen abgehalten werden können.
Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz):
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehen Gesetzentwurf sollen die Grundrente sowie Freibeträge in der Grundsicherung und Verbesserungen beim Wohngeld eingeführt werden. Voraussetzung für den vollen Zuschlag in der Rente sind 35 Jahre Beitragsjahre Grundrentenzeiten, d.h. Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einen reduzierten Zuschlag können Berechtigte bereits ab 33 Jahren Grundrentenzeiten erhalten. Einkommen oberhalb eines Einkommensfreibetrags wird auf die Grundrente angerechnet. In den nun anstehenden Verhandlungen über den Gesetzentwurf werden wir auf eine bestmögliche technische Umsetzung sowie auf eine solide Finanzierung hinwirken.
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz):
Der Gesetzentwurf sieht weitere steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie vor. So soll zum Beispiel der Umsatzsteuersatz für nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt werden. Außerdem werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III steuerfrei gestellt.
Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge:
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden ein Gesetz schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Einführung jüdischer Militärseelsorge. Der Vertrag für die jüdische Militärseelsorge orientiert sich an den Staatsverträgen mit der evangelischen und der katholischen Kirche. Analog zu den christlichen Militärbischofsämtern wird ein Militärrabbinat in Berlin geschaffen. Durch das Zustimmungsgesetz erhält der Staatsvertrag die Zustimmung und Legitimation durch das Parlament. Jüdische Seelsorger werden nach rund hundert Jahren wieder in einer deutschen Armee wirken.
Wasser- und Sanitärversorgung für alle nachhaltig gewährleisten:
Wir verabschieden einen Antrag, der die zu ergreifenden Maßnahmen benennt, um trotz globaler Klimaveränderungen und immensen Bevölkerungswachstums eine globale Wasserversorgung entsprechend dem 2015 durch die Vereinten Nationen im Rahmen der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschieden Zieles erreichen zu können. Der Antrag fordert die Fortsetzung des breiten Engagements der Bundesregierung auf nationaler wie auf internationaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft für die Umsetzung der Agenda 2030 ein.