Klaus-Dieter Gröhler

Neues aus dem Bundestag

Klaus-Dieter Gröhler informiert

 

Überschattet vom Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke kommt der Bundestag zu seiner letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zusammen. Neben das Entsetzen, das der kaltblütige Mord in der CDU/CSU-Fraktion hervorruft, tritt nun unsere Entschlossenheit. Die in rechtsextremen Kreisen kursierenden Reaktionen auf sein Handeln als Politiker und seinen Tod sind für uns völlig inakzeptabel, wir weisen sie auf das Schärfste zurück. Wir dulden keinen Angriff von Rechtsextremen auf unser Gemeinwesen. Wir werden uns dem mit der Härte des Rechtsstaates entgegenstellen. Das sind wir Walter Lübcke und unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland schuldig.

Welche Gesetzesvorhaben stehen diese Woche noch an?

Gesetze zur Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige System der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt, weil das derzeitige System wegen völlig veralteter Bewertungsgrundlagen (in Westdeutschland von 1964 und in Ostdeutschland sogar von 1935) nicht mehr den Maßgaben des Grundgesetzes entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Diesem Auftrag kommen wir mit insgesamt drei Gesetzen nach, die wir in erster Lesung beraten: Erstens ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b), zweitens das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) und drittens dem Gesetz Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung.

2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden. Bis dahin gelten noch die alten Sätze. Die Grundsteuer betrifft alle: Sowohl Haus-eigentümer als auch Mieter müssen sie zahlen, entweder direkt an das Finanzamt oder über die Nebenkosten an den Vermieter. Die Einnahmen aus der Grundsteuer liegen derzeit bei mehr als 14 Milliarden Euro jährlich. Damit ist die Grundsteuer nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Auch in Zukunft soll es dabei bleiben, dass jede Kommune den jeweiligen Hebesatz selbst festlegen kann.

Da unter Experten strittig war, ob der Bund überhaupt eine Kompetenz für eine umfassende Neuregelung der Grundsteuer hat, sieht die geplante Reform nun eine Grundgesetz-Änderung vor. Damit soll zum einen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Länder aber auch die Möglichkeit erhalten, eigene Gesetze zur Grundsteuer beschließen zu können. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war dieser Punkt in den Verhandlungen wichtig, denn nur so werden passende Lösungen für unterschiedliche Begebenheiten und damit auch für den föderalen Wettbewerb möglich. Das ist ein Wettbewerb um das beste Modell, denn uns geht es darum, die Grundsteuer möglichst einfach auszugestalten und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die Abweichungs-möglichkeit der Länder ist daher ein starkes Bekenntnis zu Föderalismus und zu kommunaler Selbstverwaltung. Es ist die Antwort auf unterschiedliche Gegebenheiten zwischen Aachen und Zittau, zwischen Stadtstaaten und Flächenländern, zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen

Dass man sich mit der SPD auf das neue Grundsteuer-Konzept einigen konnte, zeugt davon, dass wir in der großen Koalition noch handlungsfähig sind. 

Erste Beratung der Gruppenanträgen über Organspenden.

Obwohl die Zahl von Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, gleichbleibend hoch ist, verzeichnet man in Deutschland weiterhin ein geringes Ausmaß an Organspenden. Nun berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung Gesetzentwürfe zur Frage, wie die Zahl der verfügbaren Organe gesteigert werden kann. In diesem ethisch schwierigen Thema müssen Lösungsvorschläge gut begründet und abgewogen werden. Daher erfolgt die Auseinandersetzung um die beste Lösung über die Fraktionsgrenzen hinweg mit Gruppenanträgen. Insbesondere umstritten ist die Frage, wie ein Einvernehmen möglicher Spender erreicht werden kann. Eine Gruppe vertritt die Auffassung, dass einer Organspende ausdrücklich zugestimmt werden sollte. Eine andere Gruppe wirbt für die Überzeugung, dass einer Organspende im Vorfeld ausdrücklich widersprochen werden müsste. Wir beginnen in dieser Woche die intensiven Beratungen über dieses Thema, das potentiell über 80 Millionen Menschen in unserem Land betrifft.

Gerechtigkeit für SED-Opfer, Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen.

Die Opfer des SED-Unrechts müssen auch in Zukunft weiterhin Gerechtigkeit erfahren. Die Aufarbeitung und Wiedergutmachung hat auch 30 Jahre nach dem Mauerfall nicht an Bedeutung verloren. Wir haben uns als Union deshalb dafür eingesetzt, die Rehabilitierungs-Gesetze, welche die rechtliche Grundlage für Entschädigungen bilden, zu entfristen. In erster Lesung beraten wir die Entfristung, da sonst die Regelung Ende 2019 auslaufen würde. Damit wird den Geschädigten geholfen, die nun erst den Weg zu einem Rehabilitationsverfahren beschreiten können. 

Zugleich beschließen wir einen Antrag als Koalition, mit dem wir das dunkle Kapitel von Zwangsadoptionen in der SBZ und der DDR von 1945 bis 1989 aufklären wollen. Auch dieser Teil des DDR-Unrechts darf nicht ad acta gelegt werden, sondern bedarf der Aufklärung sowie der Hilfe für die Opfer.

Konsequentes Durchgreifen beim Staatsangehörigkeitsrecht.

Wir verabschieden in dieser Woche in 2./3. Lesung ein Gesetz, auf das wir als Unionsfraktion lange gedrungen haben: Doppelstaatler sollen ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Seit September 2014 haben wir dies gefordert, in der letzten Legislatur aber nicht die Zustimmung des Koalitions-partners finden können. Zwar kann der Entzug der Staatsangehörigkeit aus rechtlichen Gründen nicht für vor Inkrafttreten des Gesetzes liegende Handlungen gelten, aber zum Beispiel dann, wenn in verbliebenen IS-Bastionen wieder Kämpfe aufflammen oder eine neue Lage dieser Art entsteht.

Im parlamentarischen Verfahren ist uns gelungen, drei weitere Regelungen durchsetzen: Wer in Mehrehe lebt, kann nicht eingebürgert werden. Das ist in Zukunft klar geregelt, denn die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss bei der Einbürgerung gewährleistet sein. Zudem müssen vor der Einbürgerung Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Dem Missbrauch wirkt das Gesetz entgegen, indem erschlichene Einbürgerungen künftig nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre lang zurückgenommen werden können. 

Eine vollständige Übersicht der Tagesordnung finden Sie wie immer hier.